Frauenwahlrecht

Das Stimmrecht der Frauen ist in Bayern und Deutschland eine Errungenschaft der Revolution von 1918. Nach der Abschaffung der Monarchie wurde in Bayern das allgemeine, geheime und gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen ab 20 Jahren durchgesetzt. 1919 wurde das Frauenwahlrecht auch in der bayerischen Verfassung festgeschrieben. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg hatte die SPD die Forderung nach dem Frauenwahlrecht erhoben, war aber stets am Widerstand der bürgerlichen Parteien gescheitert.

Der Kampf um die Gleichberechtigung von Frauen bleibt für die Sozialdemokratie eine zentrale Aufgabe. Obwohl die SPD-Fraktion im bayerischen Landtag heute zur Hälfte aus Frauen besteht, sind Frauen im Bayerischen Landtag nach wie vor unterrepräsentiert. Da CSU, Freie Wähler und FDP nur wenige Parlamentarierinnen in ihren Reihen haben, liegt der Frauenanteil im Bayerischen Landtag bei lediglich 31 Prozent.

Lexikon Bild 020: Teilnahme von Frauen an den Wahlen von 1919 [Stadtmuseum München]
Teilnahme von Frauen an den Wahlen von 1919
(Stadtmuseum München)