Versammlungsrecht

Mit einem 2008 von der CSU vorgelegten Gesetz sollte das bayerische Versammlungsrecht grundlegend verändert werden. Das Gesetz sah vor, dass die Polizei von Versammlungen "Übersichtsaufnahmen" anfertigen, auswerten und unter Umständen unbegrenzt speichern konnte. Zudem oblagen dem Veranstalter einer Versammlung weitreichende und von Art, Umfang oder Ort der Versammlung unabhängige Informationspflichten gegenüber den Behörden. Die SPD unterstützte die Proteste und eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Dieses setzte das Versammlungsgesetz 2009 in einer Eilentscheidung aus, da es eine mögliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit erkannte.